Classes

Information on our licencing classes

Licencing Classes

Want a licence certificate to hang on your wall to announce your achievement, that you have radio qualifications? 

In Germany there are two licence levels, or "Zeugnisklassen". The licences are issued by the "Bundesnetzagentur" (Bundesnetzagentur).

AKAFUNK and Studium Generale offer each term a amateur radio licencing class to get ready for the examination questions. The written multiple-choice test is necessary to earn the amateur radio licence in Germany.

Each semester we offer a class, either to earn a radio licensing class A or E. Please have a look at our calendar and at the course description page (in german language).

Both classes are part of the "Studium Generale", which is a special program of the University.
Students (and guest-students) can take part in these classes for free !
A separate matriculation is not necessary - just attend the first (or second) class meeting.

The next class will start at October, 16th 2019! See our german pages for detailed information.

Please note, that all classes are in German language only !

Weitere Informationen

Die gesetzlich vorgeschriebenen fachlichen Amateurfunkprüfungen sind Voraussetzung für die Amateurfunkzulassung. Nach Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, und der Zeugnisinhaber darf ein Rufzeichen beantragen.

Die Prüfungen werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Die Prüfungen finden in der Außenstelle der Bundesnetzagentur in Reutlingen statt.

Im Anschluß an die Kurse im Sommer- bzw. Wintersemester kann die Prüfung für die Zeugnisklasse N, E oder A abgelegt werden. Jeder Kursteilnehmer meldet sich - abhängig von seinem persönlichen Kenntnisstand - eigenständig an. Die Prüfungsanmeldung erfolgt zentral über die Außenstelle Dortmund.

Bundesnetzagentur
Außenstelle Dortmund
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
0231 / 9955 - 260
E-Mail

Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen mit dem Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung (alle Klassen). Zur Anmeldung muss eine Ausweiskopie beigelegt werden. Die Teilnahme an den Prüfungen ist gebührenpflichtig (Informationen hierzu auf dem Anmeldeformular), die Gebühr muß zeitgleich mit der Anmeldung entrichtet werden. Nur dann kann die Anmeldung bearbeitet werden.
Die nächsten Prüfungstermine werden von der Bundesnetzagentur auf deren Homepage veröffentlicht. Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren und zur Terminvereinbarung erteilt die Bundesnetzagentur in Dortmund.

Mit dem Inkrafttreten der novelierten Amateurfunkverordnung im Juni 2024 gibt es drei Amateurfunk-Zeugnisklassen, die aufeinander aufbauen. Je mehr Leistung und Frequenzen genutzt werden sollen, desto umfangreicher sind die technischen Fragen für die Prüfung.

Zum Einstieg dient die Klasse N mit den Prüfungsteilen "Betriebliche Kenntnisse", "Kenntnisse von Vorschriften" und "Technische Kenntnisse" Klasse N. Darauf aufbauend gibt es weitere Prüfungen für "Technische Kenntnisse" Klasse E sowie Klasse A.

Die entsprechende Prüfung muss stets bei der Bundesnetzagentur abgelegt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der Prüfungsteile mindestens 75 Prozent der Maximalpunktzahl erreicht wird.

Nach bestandener Prüfung kann - ebenfalls bei der Bundesnetzagentur - ein persönliches Rufzeichen beantragt werden, das zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt.

Nachfolgend sind tabellarisch die wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Zeugnisklassen aufgeführt.

  Klasse A Klasse E
Klasse N
Nutzbare Frequenzen sämtliche Amateur-
funkfrequenzen*
1,8 MHz,
3,5-3,8 MHz, 21-21,45 MHz, 28-29,7 MHz,
sämtliche Amateurfunk-frequenzen  oberhalb von 144 MHz
28 - 29,7 MHz, 144-146 MHz, 430-440 MHz
Maximale Leistung bis 750 Watt (Senderleistung)
>2320 MHz: 75 W
reduzierte Sendeleistung: KW: 100 W, UKW: 75 W
>1240 MHz: 5 W
10 W EIRP
(Strahlungs-
leistung)

In der Prüfung verlangt

technische Kenntnisse, einschließlich von Kenntnissen über  die elektromagnetische Verträglichkeit und deren Anwendung, Personen- und Sachschutz

Grundzüge technischer Kenntnisse von Klasse A

wesentliche Grundzüge der technischen Kenntnisse von Klasse A

für alle Klassen:
  • Betriebliche Kenntnisse
  • Kenntnisse von Vorschriften

*  Für den Gast-Funkbetrieb in bestimmten Ländern kann der Nachweis von Morsekenntnissen notwendig sein.

Eine bestandene Prüfung hat (nach aktuellem Stand) lebenslange Gültigkeit.

Mit einem Rufzeichen nach Klasse A kann aufgrund internationaler Abkommen (HAREC der CEPT) auch in vielen anderen Ländern der Welt ohne weitere Genehmigung und ohne Morsekenntnisse auf allen dort zulässigen Amateurfunkfrequenzen gesendet werden.

Sollten Sie unsere Kurse nicht besuchen können, können Sie sich auch mit den entsprechenden Frage-Antwort-Katalogen im Selbststudium (evtl. mit zusätzlicher Literatur) vorbereiten oder einen Amateurfunkkurs des Deutschen Amateur Radio Clubs (DARC) in Ihrer Nähe besuchen.

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